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Vorbereitetes Impfmaterial auf dem Tisch im Beratungsraum, daneben der Entsorgungsbehälter

Impfen in Cham: Grippe, Corona, FSME, Hepatitis

Wann welche Impfung

Was am häufigsten gefragt wird

Ohne Termin beim Arzt, in einem separaten Raum. Bringen Sie Ihr Impfbüchlein mit, auch wenn Sie nur wegen einer Sache kommen.

Mitte Oktober bis Ende November
GrippeJährlich, weil sich die zirkulierenden Virusstämme ändern. Besonders empfohlen ab 65 Jahren und für alle mit Kontakt zu Risikopersonen. Bei chronischer Erkrankung oder in der Schwangerschaft ist sie ebenfalls empfohlen – dann aber bei der Ärztin, nicht bei uns. Die Corona-Impfung geben wir im selben Zeitfenster und, wenn es passt, im selben Termin.
Wiederholungjedes Jahr
Ganzjährig, ab 16 Jahren
FSME (Zecken)Der Kanton Zug ist FSME-Risikogebiet, wie fast die ganze Schweiz. Die Grundimmunisierung läuft über drei Dosen in einem Jahr. Kinder unter 16 impft die Kinderärztin. Mehr im Ratgeber Zecken und FSME.
Wiederholungalle zehn Jahre
Vier bis sechs Wochen vor Abflug
Hepatitis A und BDie zwei Reiseimpfungen, die wir selbst geben dürfen. Beide brauchen mehrere Dosen über Wochen, deshalb der frühe Zeitpunkt. Für Gelbfieber, Typhus oder Tollwut sind wir nicht zuständig, dafür brauchen Sie eine reisemedizinische Sprechstunde. Welche das für Ihr Ziel ist, sagen wir Ihnen.
VorbereitungReiseziel mitbringen

Warum in der Apotheke

Impfen in der Apotheke ist in der Schweiz seit einigen Jahren möglich, und es hat sich aus einem einfachen Grund durchgesetzt: Sie brauchen keinen Arzttermin und warten nicht drei Wochen. Sie kommen vorbei, wir nehmen uns zwanzig Minuten, und Sie sind wieder draussen.

Wir impfen in einem separaten Raum mit Liege, nicht zwischen Regal und Kasse. Das gilt für die Grippeimpfung genauso wie für die FSME-Impfung gegen Zecken. Vorher besprechen wir, was Sie schon haben und was fehlt, danach warten Sie kurz bei uns, wie es sich gehört.

Acht Impfungen, und die Grenze bei 16 Jahren

Apotheken dürfen in der Schweiz ohne ärztliche Verordnung impfen, aber nicht alles und nicht jeden. Die Regel ist überall dieselbe: gesunde Personen ab 16 Jahren. Innerhalb dieser Grenze umfasst die Liste in Zug diese acht Impfungen.

Impfung Wiederholung Bester Zeitpunkt
Grippe (saisonal) jedes Jahr Mitte Oktober bis Ende November
Covid-19, umgangssprachlich die Corona-Impfung nach Empfehlung im selben Zeitfenster wie die Grippeimpfung
FSME (Zeckenenzephalitis) alle zehn Jahre Start im Winter oder Frühjahr
Starrkrampf und Diphtherie, meist als Kombination alle zehn bis zwanzig Jahre wenn die Auffrischung ansteht
Keuchhusten, in derselben Kombination nach Empfehlung mit der Auffrischung
Kinderlähmung nach Empfehlung mit der Auffrischung
Hepatitis A Grundimmunisierung, dann lange gültig vier bis sechs Wochen vor Abflug
Hepatitis B Grundimmunisierung, dann lange gültig vier bis sechs Wochen vor Abflug

Drei Gruppen dürfen wir nicht impfen:

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
  • Schwangere
  • Personen mit einer relevanten Vorerkrankung

Fernreise-Impfungen geben wir ebenfalls nicht ab, etwa gegen Gelbfieber, Typhus, Japanische Enzephalitis oder Tollwut. Das ist keine Zurückhaltung, sondern die geltende Regelung. Wir sagen Ihnen, wohin Sie damit gehen.

Unsicher, ob Sie in die Gruppe fallen? Fragen Sie an der Theke nach, wir schauen im Impfbüchlein nach und sagen es Ihnen sofort.

Zum Nachlesen: warum der Kanton Zug bei Zecken und FSME als Risikogebiet gilt, woran Sie Erkältung und Grippe auseinanderhalten, und was vier bis sechs Wochen vor Abflug in die Reiseapotheke gehört.

Impfbüchlein mitbringen, auch wenn Sie nur wegen einer Sache kommen

Der häufigste Fund bei uns sind nicht fehlende Grippeimpfungen, sondern abgelaufene Auffrischungen bei Tetanus, Diphtherie und FSME – die Zeckenimpfung läuft nach zehn Jahren aus, und das merkt niemand von selbst. Wenn Sie Ihr Büchlein dabeihaben, schauen wir in zwei Minuten mit, was sonst noch ansteht. Das kostet nichts und erspart einen zweiten Weg.

Wenn Sie kein Impfbüchlein mehr finden: Kommen Sie trotzdem. Wir rekonstruieren, was rekonstruierbar ist, und legen ein neues an.

Impftermin oder einfach vorbeikommen

Für die Grippeimpfung genügt es, während der Öffnungszeiten vorbeizukommen. Wenn Sie lieber planen, reservieren wir Ihnen einen Impftermin, dann warten Sie gar nicht. Für alle übrigen Impfungen ist ein Termin der bessere Weg, weil wir den Impfstoff bestellen.

Für Betriebe

Wenn Sie für ein ganzes Team planen statt für sich selbst, organisieren wir das: eine Grippeimpf-Aktion für Betriebe braucht einen Termin und rund fünfzehn Minuten pro Person. Ob wir zu Ihnen kommen oder Sie zu uns, hängt von Teamgrösse und Räumlichkeiten ab. Die Planung beginnt sinnvollerweise im September.

Impfliste belegenDie Verfügung der Gesundheitsdirektion Zug „Impfen in Apotheken" von 2021 nennt fünf Gruppen: Grippe, FSME, Hepatitis A und B, die Kombination Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie Covid-19. Genau das steht jetzt auf der Seite. Sind Sie inzwischen für mehr berechtigt, etwa Masern-Mumps-Röteln, Windpocken oder Pneumokokken, ergänzen wir das anhand Ihrer aktuellen Bewilligung. Umgekehrt gilt: eine Impfung anzubieten, für die keine Berechtigung vorliegt, lässt sich nach dem Livegang nicht folgenlos zurücknehmen.

Impfempfehlungen gemäss Schweizerischem Impfplan des BAG. Impfberechtigung der Apotheken gemäss kantonaler Regelung Zug, Stand Juli 2026.

FSME

Drei Dosen, dann alle zehn Jahre.

Die Grundimmunisierung gegen FSME nach Schweizerischem Impfplan. Der Kanton Zug ist Risikogebiet. Impfen dürfen wir ab 16 Jahren.

01
Erste DosisDer Start der Grundimmunisierung.
02
Zweite DosisZwei bis vier Wochen nach der ersten.
03
Dritte DosisFrühestens fünf Monate nach der zweiten.
04
AuffrischungDanach alle zehn Jahre, solange der Schutz gewünscht ist.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Impfen in der Apotheke

Brauche ich einen Termin?

Für geplante Impfungen ist ein Termin sinnvoll, damit wir uns Zeit nehmen können, besonders in der Grippesaison. Nötig ist er nicht.

Wie lange dauert das?

Der Pieks selbst dauert Sekunden. Mit Vorgespräch und der kurzen Nachbeobachtung rechnen Sie mit 15 bis 20 Minuten.

Zahlt die Krankenkasse?

In der Apotheke zahlen Sie die Impfung in aller Regel selbst. Die Grundversicherung übernimmt Grippe- und FSME-Impfungen nur mit ärztlicher Verordnung, und wir impfen ohne Verordnung. Den Betrag nennen wir Ihnen, bevor wir impfen. Ob sich in Ihrem Fall der Weg über die Ärztin lohnt, sagen wir Ihnen ehrlich.

Kann ich mehrere Impfungen am selben Termin bekommen?

Häufig ja. Wir schauen es uns an und sagen Ihnen, was gemeinsam geht und was besser Abstand braucht.

Ich vertrage Impfungen schlecht. Kann ich trotzdem kommen?

Sagen Sie es uns vorher. Wir planen dann mehr Zeit ein und beobachten Sie länger nach.

Ich bin schwanger. Kann ich mich bei Ihnen impfen lassen?

Nein, und das ist keine Vorsicht von uns, sondern die Regelung. Apotheken dürfen nur gesunde Personen ohne besondere Umstände impfen. Gerade die Grippeimpfung ist in der Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen – dafür ist Ihre Frauenärztin oder Hausärztin zuständig. Fragen zur Verträglichkeit beantworten wir Ihnen trotzdem gern, dafür brauchen Sie keinen Termin.

Können Sie auch mein Kind impfen?

Nein. Apotheken dürfen in der Schweiz nur gesunde Personen ab 16 Jahren impfen. Für Kinder und Jugendliche ist die Kinderärztin zuständig. Wir sagen Ihnen gern, welche Impfung in welchem Alter ansteht.

Kann ich mich impfen lassen, wenn ich erkältet bin?

Bei einem leichten Schnupfen ohne Fieber in der Regel ja. Bei Fieber verschieben wir.

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Impfen ohne Wartezimmer

Impfung? Kommen Sie vorbei.

Ohne Arzttermin, meist in zwanzig Minuten erledigt. Für gesunde Personen ab 16 Jahren.