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Verblisterung für Pflegeheime in Cham & Kanton Zug
Was jede Woche passiert

Vier Schritte, dann läuft es.

01Medikationsplan prüfen

Vor jedem Packlauf gleichen wir den aktuellen Stand ab. Rückfragen klären wir direkt mit der Ärzteschaft, nicht über Ihr Pflegeteam.

02Blister maschinell packen

Nach Tag und Einnahmezeit, jede Tasche einzeln verschweisst und beschriftet. Jeder Schritt dokumentiert und kontrolliert.

03Wöchentlich liefern

Zu einem festen Tag, samt Reserve für Änderungen. Kurzfristiges holen wir nach, ohne Zusatzweg für Ihr Team.

04Änderungen einarbeiten

Neue Verordnung, abgesetztes Präparat, Spitalaustritt: Sie melden, wir ziehen es digital nach. Keine handschriftliche Übertragung.

Die häufigste Sorge

Die Umstellung läuft testweise parallel.

Kein Stichtag, an dem alles gleichzeitig kippt. Für ein Heim ist nicht die Technik die Hürde, sondern die Umstellung im laufenden Betrieb. Deshalb machen wir es in Schritten.

Schritt 01Erstgespräch

Wir schauen uns Ihre aktuelle Versorgung an. Ohne Verkaufsdruck, und auch mit dem Ergebnis, dass es bei Ihnen gerade nicht passt.

Schritt 02Medikationspläne aufnehmen

Übernehmen wir, nicht Ihr Pflegeteam.

Schritt 03Parallelbetrieb

Die erste Lieferung läuft neben Ihrem bisherigen Prozess. Sie sehen, dass es funktioniert, bevor Sie sich darauf verlassen.

Schritt 04Regelbetrieb

Erst wenn Sie zufrieden sind. In der Regel innerhalb weniger Wochen.

DanachFeste Ansprechperson

Dieselbe Nummer, dieselbe Person, auch nach dem Start.

Wer Ihr Gegenüber ist

Eine Apotheke, eine Firma, ein Ansprechpartner.

Die Verblisterung und die Heimversorgung laufen über die Anklin Apotheke Services GmbH, eine Schwestergesellschaft der Anklin Apotheke AG. Beide sitzen an der Poststrasse in Cham und teilen dieselben Qualitätsansprüche. Geschäftsführerin ist Olha Würthinger, die zugleich im Team der Apotheke arbeitet.

Für Ihr Team heisst das: eine Telefonnummer, ein Liefertag, eine Stelle, die zurückruft.

VorlaufzeitZwei bis drei Wochen
Lieferung ins HeimWöchentlich
Rechtlicher RahmenHMG und BetmG

Verblisterung und Auslieferung erbringt die Anklin Apotheke Services GmbH im Rahmen ihrer kantonalen Bewilligung. Bewilligungsstelle und Nummer nennen wir Ihnen im Erstgespräch schriftlich.

HaftungVertraglich geregelt

Wer wofür einsteht, halten wir im Vertrag mit Ihrer Institution fest, bevor der erste Blister ausgeliefert wird.

Wochenblister, Detailaufnahme
Leistungsumfang

Was enthalten ist.

Wochenblister, robotergestützt gepacktnach Tag und Uhrzeit
jede Charge kontrolliert, jeder Schritt protokolliertlückenlos dokumentiert
Änderungen am Medikationsplandigital übernommen
Express-Lieferung zwischen zwei Wochenlieferungenbei Änderungen
Schulung Ihres Pflegeteams, vor Ort oder onlinejährlich, ohne Zusatzkosten
Schulungsunterlagen für Ihr Pflegeteamjährlich aktualisiert
Ansprechpersondieselbe, dauerhaft
Häufige Fragen

Was Heimleitungen uns zuerst fragen.

Wie aufwendig ist die Umstellung von unserem bisherigen Lieferanten?

Überschaubar. Wir übernehmen die Aufnahme der Medikationspläne und stimmen den Ablauf mit Ihrem Pflegeteam ab. Gerechnet wird mit wenigen Wochen bis zur vollständigen Umstellung.

Was kostet das unser Heim?

Für das Heim entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die verblisterten Medikamente werden über die Krankenkassen der Bewohner abgerechnet, die Einzelheiten halten wir im Vertrag fest.

Wie ist die Medikamentensicherheit gewährleistet?

Die Verblisterung läuft robotergestützt, mit lückenloser Dokumentation. Planänderungen werden digital übernommen, damit entfällt das Abschreiben von Hand.

Was passiert bei kurzfristigen Änderungen?

Die werden im System nachgeführt und wirken sich auf die nächste Lieferung aus. Für dringende Fälle zwischen zwei Lieferungen gibt es eine Absprache, die wir im Erstgespräch festlegen.

Wie schnell können wir starten?

Nach einem ersten Gespräch klären wir Bedarf und einen realistischen Starttermin. Eine kurze Anfrage genügt.

Belege und LeistungsumfangWie viele Heime und Bewohner versorgen Sie, und dürfen wir die Zahl nennen? Ein Referenzheim, auch anonymisiert, wäre der stärkste Beleg dieser Seite. Sobald die Zahl da ist, bekommt sie eine eigene Kachel. Ebenfalls hier zu entscheiden: Der Mitarbeitendenrabatt von 10 Prozent auf Kosmetik und Körperpflege ist vorerst aus dem Leistungsumfang genommen. Ein geldwerter Vorteil an Personen, die auf die Lieferantenwahl Einfluss haben, ist gegenüber vielen Compliance-Regeln heikel, während die Leistung über die Kassen der Bewohner abgerechnet wird. Soll er bleiben, formulieren wir ihn als Angebot an die Institution, die ihn selbst weitergibt.
Reihenfolge der AbschlüsseBisher führte der wichtigste Knopf dieser Seite auf mediqms.ch. Wer dort klickt, ist weg, und die Anfrage landet auf einer anderen Adresse. Vorschlag: Die Anfrage bleibt hier, mediqms steht daneben. Der Abschluss trägt jetzt zwei verschiedene Ziele, einen Beratungstermin und die Anforderung von Unterlagen per E-Mail. Sobald es ein PDF gibt, zeigt der zweite Knopf dorthin.
Preisaussage bestätigenDie Seite sagt heute „ohne zusätzliche Kosten für das Heim". Trifft das uneingeschränkt zu, können wir wieder „kostenneutral" schreiben, das ist die stärkere Aussage. Solange das nicht bestätigt ist, bleibt die vorsichtige Formulierung, weil eine absolute Preisaussage gegenüber einer Heimleitung im Streitfall zählt.
Qualitätsgrundlage benennenGegenüber einer Heimleitung ist eine allgemeine Qualitätsaussage im Streitfall nichts wert. Gebraucht wird die konkrete Grundlage: formale Zertifizierung oder Herstellungsbewilligung, mit Nummer und Geltungsbereich, und auf welche Firma sie lautet, die Apotheke oder die Services GmbH. Die Kachel „Rechtlicher Rahmen" sagt deshalb heute nur, dass die Services GmbH im Rahmen ihrer kantonalen Bewilligung arbeitet. Parallel zu klären: Fällt die Lohnverblisterung für Institutionen unter die Herstellung nach Heilmittelgesetz Art. 5, dann braucht sie eine Bewilligung von Swissmedic, oder unter die Apotheken-Ausnahme von Art. 9 Abs. 2?
Bestand oder AngebotVersorgen Sie heute schon Pflegeheime? Bei Ja bleibt jede Formulierung auf dieser Seite so, wie sie ist. Bei Nein stellen wir sie um: aus „betreuen wir" wird „bieten wir an", aus „die meisten Heime" wird „ein Heim". Betroffen sind der Einstieg, die Ablauf-Kacheln und zwei der häufigen Fragen.
Wer haftet, wenn im Blister etwas nicht stimmt?Diese Frage stellt jede Einkaufsabteilung, und wir haben dafür keinen freigegebenen Text. Bitte mit der Services GmbH als Vertragspartnerin abstimmen. Dieselbe Antwort gehört anschliessend in die AGB, dort fehlt sie ebenfalls. Bis dahin sagt die Faktenzeile nur, dass die Haftung im Vertrag mit der Institution geregelt wird.
Zusammenarbeit

Reden wir über Ihren Betrieb.

Wir zeigen Ihnen den Ablauf, rechnen Ihren Fall durch und starten testweise parallel. Unverbindlich und ohne Umstellung am ersten Tag.